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Arbeitsrecht

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Erfahrung im heiklen Spannungsfeld der Arbeitsgerichte

Nur wenige Rechtsfragen des täglichen Lebens geraten so häufig zum Spannungsfeld wie das Beschäftigungsverhältnis und der Beruf. Das gilt gleichermaßen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Gute arbeitsrechtliche Interessenvertretung ist dann von existenzieller Bedeutung. Deshalb ist das Arbeitsrecht eine der wichtigsten Disziplinen für juristische Spezialisierung. Dr. Gero Brünger aus der HVP-Rechtsabteilung blickt auf eine langjährige Praxis als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Löhne zurück, geprägt von heiklen Problemlösungen und praktischer Prozesskenntnis.

Eigentlich umfasst das Kündigungsschutzgesetz von 1951 ja „nur“ überschaubare 26 Paragraphen. Stellt man diesem Fakt die in mehr als 70 Jahren ergangene Rechtsprechung gegenüber, erkennt auch der Laie sehr schnell, dass es nicht das knappe Gesetz ist, welches uns sagt, was erlaubt ist und was nicht, sondern überwiegend die Auslegung der Gerichte.

Die kaum überschaubare Rechtsprechung prägt das Recht und diese erlernt der Fachanwalt üblicherweise nur durch die tatsächliche streitige Tätigkeit vor den Arbeitsgerichten. Beispiele für die arbeitsrechtliche Berufspraxis bei HVP sind:

  • Arbeitsrechtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht;
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen;
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen;
  • Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis (z.B. Gehalts- und Urlaubsansprüchen, Teilzeit, Erziehungsurlaub, Zeugniskorrekturen);
  • Rechtliche Überprüfung von Versetzungen;
  • Altersteilzeitvereinbarungen;
  • Arbeitsrechtliche Vertretung und Beratung von Betriebsräten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten;
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen;
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen;
  • Betriebliche Altersversorgung (Überprüfung von Ansprüchen; Gestaltung von Regelungen);
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen;
  • Überprüfung von Sachverhalten auf Mobbing und Diskriminierung mit Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen;
  • Beratung und Vertretung von Handelsvertretern zur Durchsetzung ihrer Forderungen, insbesondere des Ausgleichsanspruchs

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