Sie sind hier:
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
Elektronische Steuerbescheide als Regel, Papierform als Ausnahme
Beitragsmeldungen für Beschäftigte in alten und neuen Bundesländern ohne Rechtskreiszeichen
Buchführungsfehler vermeiden und auf ordnungsgemäße Buchführungsbelege achten
Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen
BMF veröffentlicht Aufteilungsprozentsätze ab 2026
2024 über 50.000 Strafverfahren und 5.900 Bußgeldverfahren
Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.